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Annullierungs- und Personenassistanceversicherung

Annullierungskostenversicherung


Mit der Annullierungskostenversicherung treten Sie jede Reise viel unbeschwerter an. Denn Sie und Ihre Familie sind automatisch gegen die Folgen einer unvorhergesehenen Änderung Ihrer Reisepläne versichert.

Wann immer Sie eine Hin- oder Rückreise nicht wie vorgesehen antreten können, übernimmt die AXA Winterthur die vertraglich geschuldeten Annullierungskosten.

Kostenübernahme bei folgenden Annullationsgründen:
  • Unfall oder Krankheit vor der Abreise oder im Ausland
  • Eine nahe stehende Person erkrankt, verunfallt oder stirbt
  • Der Stellvertreter am Arbeitsplatz fällt aus
  • Verlust des Jobs
  • Zu Hause wird Eigentum beschädigt oder gestohlen
  • Verhinderung durch Streik oder Elementarereignisse.


Personenassistanceversicherung


Unfall oder Krankheit, die Sie oder Ihre Familie auf Reisen, aber auch eine nahe stehende Person zu Hause betreffen, der Ausfall des benützten Transportmittels oder die Beschädigung Ihres Eigentums können den Reiseplan durcheinander bringen.

Sie sind in einem solchen Fall gezwungen, einen unvorhergesehenen Aufenthalt einzuschalten, eine andere Reiseroute zu wählen oder gar die Reise vorzeitig zu beenden.

Die Rückreiseversicherung übernimmt weltweit:
  • Rettungskosten, Bergungskosten und Suchkosten
  • Transportkosten zum Arzt oder ins Spital
  • Kostenvorschüsse
  • Transportkosten für die direkte Rückreise oder die Fortsetzung der Reise
  • Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten
  • Unterkunft, Verpflegung und Transport einer Person zur Rückführung Ihrer Kinder, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage dazu sind