Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung und Bezahlung
Die Teilnehmerzahl ist bei allen Reisen beschränkt. Mountainbikereisen.ch empfiehlt deshalb eine frühzeitige Buchung. Selbstverständlich werden kurzfristige Reservationen gerne entgegen genommen, sofern noch Plätze verfügbar sind. Die schriftliche Buchung mit dem Anmeldeformular gilt als definitiv und wird vom Veranstalter schriftlich bestätigt. Es gelangen dabei jeweils die zurzeit gültigen allgemeinen Reisebestimmungen zur Anwendung, die der Gast mit seiner Anmeldung anerkannt. Diese liegen der Auftragsbestätigung bei und können jederzeit beim Veranstalter angefordert werden. Mit der Anmeldung ist gleichzeitig folgende Anzahlung pro Person zu leisten: CHF 1000.- (Bei Flugreisen) oder CHF 500.- bei allen anderen Reisen. Ein Einzahlungsschein liegt den Anmeldeunterlagen bei. Der Restbetrag ist bei Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch 30 Tage vor Abreise fällig.
2. Preis/Preisänderungen
Die Preise sind aufgrund der im Zeitpunkt der Drucklegung der Prospekte gültigen Tarife, Preise und We
3. Kleingruppen
Grundsätzlich wird eine Reise immer durchgeführt. Sollte eine Gruppe die Mindestzahl gemäss Detailprogramm ni
4. Spezielle Buchungsgebühren
a) Individuelle An- und Abreise des Reiseteilnehmers
Bei individueller An- und Abreise ins Reiseland oder bei der Wahl einer selbst bestimmten Fluggesells
b) Buchung ohne Flug
Bei der Bu
5. Programmänderung
Programmänderungen bleiben vorbehalten. Vor allem in Drittweltländern muss mit Flugverzögerungen von 1 bis 2 Tagen gerechnet werden. Mehrkosten infolge von Flugänderungen gehen zu Lasten der Teilnehmer, werden jedo
6. Annullierung und Annullierungskosten
a) Annullierung durch den Reiseveranstalter
Kann die Reise oder der Aufenthalt aus irgendwelchen Gründen (z.B. höhere Gewalt, Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, Treibstoffmangel, Unruhen, Streiks usw.) nicht durchgeführt werden, so benachrichtigt der Veranstalter seine Kunden schnellstmöglich. Der vom Kunden bezahlte Betrag wird in einem solchen Fall unter Ausschluss von jeglichen weitergehenden Ansprüchen ohne jeden Abzug zurückerstattet. Der Veranstalter ist bemüht, dem Kunden in einem solchen Fall ein gleichwertiges Alternativprogramm zu offerieren.
b) Annullierung durch den Reiseteilnehmer
Ist ein Gast nicht in der Lage, die gebuchte Reise anzutreten, teilt er dies in eigenem Interesse so rasch als möglich mit. Annullierungen nimmt der Veranstalter nur schriftlich entgegen (eingeschrieben). Als Rücktritt vom Vertrag gilt auch, wenn der Gast die Reise ohne vorherige Meldung nicht antritt, den Abreisetermin verpasst oder mit ungenügenden Reisepapieren zur Reise erscheint. Neben der Annullationsgebühr von CHF 150.- pro Person werden je nach Datum des Rücktritts die folgenden Kosten in Prozenten des fakturierten Pauschalpreises in Rechnung gestellt:
| Bei Flugreisen | Allen anderen Reisen |
| 90 - 61 Tage vor Abreise: 10 % | 60 - 31 Tage vor Abreise: 10 % |
| 60 - 31 Tage vor Abreise: 40 % | 30 - 16 Tage vor Abreise: 50 % |
| 30 - 16 Tage vor Abreise: 60 % | 15 - 4 Tage vor Abreise: 75% |
| 15 - 0 Tage vor Abreise: 90 % | 3 - 1 Tage vor Abreise: 100% |
Erscheint ein Gast gar nicht, zu spät oder mit ungenügenden Reisedokumenten zur Abreise, wird ihm 100 % des Arrangementpreises belastet.
7. Versicherung und Annullierungsschutz
In den Verkaufspreisen ist keine Versicherung eingeschlossen. Dem Gast wird aber dringend empfohlen, eine Annulations- und evtl. eine Personenassistance-Versicherung abzuschliessen. Dabei sind generell folgende Risiken gedeckt: Rettungs-, Bergungs-, Such- und Heimschaffungskosten sowie die Kosten für eine Annullation aus zwingenden Gründen. Detaillierte Informationen finden sich auf der Website www.mountainbikereisen.ch unter dem Punkt „Reiseinformationen“. Darüber hinaus sind bei den Reisen auch keine Gepäck-, Diebstahl-, Unfall- oder Krankenversicherungen mit eingeschlossen. Der Gast wird darauf hingewiesen, seine Versicherungsdeckung zu prüfen und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung abzuschliessen.
Bei einigen Ländern ist das Beantragen eines Visums obligatorisch. Informationen zu den einzelnen Ländern finden sich auf der Website www.mountainbikereisen.ch unter dem Punkt „Reiseinformationen“. Das Visum muss vom Reiseteilnehmer drei bis vier Wochen vor Antritt der Reise bei der zuständigen Botschaft selbst beantragt werden. Auf Wunsch ist der Veranstalter bei der Einholung des Visums gerne behilflich. Für Kosten infolge von Verlust von Pass, Ticket oder Visa haftet der Teilnehmer.
9. Gepäck
Der Biketransport ist ni
10. Haftung
a) Allgemein
Als Reiseveranstalter haftet der Veranstalter gegenüber dem Gast für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, für eine nach bestem Wissen erfolgte Beschreibung der angebotenen Reisedienstleistung zum Zeitpunkt der Drucklegung des Prospektes sowie für eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. Dazu gehören Beförderungsunternehmer, Hotels usw. Darüber hinaus der Veranstalter für eine fachmännische Organisation der Reise.
Bei der Vermittlung von Beförderungsleistungen fremder Transportunternehmen, von Mietwagen, von Veranstaltungen Dritter einschliesslich der Vermittlung von Arrangements fremder Unternehmen und einschliesslich Versicherungen gelten nur die Haftungsbestimmungen dieser Unternehmen unter Ausschluss der Haftung vom Veranstalter.
b) Transportschäden und Diebstahl
Mountainbikereisen.ch haftet ni
c) Erhöhtes Unfallrisiko
Mountainbiking ist naturgemäss mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Es wird daher von jedem Teilnehmer ein erhöhtes Mass an Eigenverantwortung erwartet. Das Tragen eines Bikehelms ist auf allen Reisen obligatorisch. Zweckmässige und für den jeweiligen Einsatzzweck abgestimmte Bekleidung wird auf den Ausrüstungslisten empfohlen. Auch wird jede Haftung von Personen- und Sachschäden ausgeschlossen, welche sich durch das Mountainbiken des Gastes ergeben können (Stürze etc.). Für Wartungs- und Unterhaltsarbeiten am Bike ist der jeweilige Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Der Reiseteilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass auf den Reisen die Bikes durch Transport und Gebrauch einer erhöhten Abnützung unterliegen können.
d) Medizinische Betreuung
Einige der Reisen führen in abgelegene und teils mens
11. Beanstandungen/Reklamationen
Beanstandungen sind der Reiseleitung unverzügli
12. Gerichtsstand/Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat ni
Webausgabe November 2008



